Ratgeber

Kredit während des Elterngeldbezugs als Selbstständige

Autor: Tom Trögler 3 Min. Lesezeit Veröffentlicht Geprüft

Bei Selbstständigen kann sich das Einkommen rund um eine Geburt mehrfach verändern: weniger abrechenbare Zeit, Elterngeld, weiterlaufende Betriebskosten und späterer Wiederaufbau des Auftragsvolumens. Für einen Kreditantrag zählt deshalb nicht nur der aktuelle Zahlungseingang, sondern der gesamte Zeitraum bis zur stabilen Rückkehr.

Elterngeld und selbstständiges Einkommen trennen

Für die Berechnung des Elterngelds bei Selbstständigen ist regelmäßig der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt maßgeblich. Bei Mischeinkünften können besondere Regeln gelten. Fehlt der Steuerbescheid, können nach Angaben des Familienportals andere Unterlagen zur Glaubhaftmachung nötig sein.

Einkommen aus einer Tätigkeit während des Bezugs kann die Leistung beeinflussen. Zudem darf die Erwerbstätigkeit die gesetzlich vorgesehene durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht überschreiten. Prüfen Sie Ihre konkrete Planung mit der Elterngeldstelle; ältere Grenzen aus Ratgebern können überholt sein.

Was der Kreditgeber zusätzlich betrachtet

  • Dauer und Höhe des bewilligten Elterngelds,
  • verbleibende Einkünfte aus der Selbstständigkeit,
  • Einkommen eines möglichen Mitantragstellers,
  • private Lebenshaltung nach der Geburt,
  • weiterlaufende betriebliche Fixkosten,
  • bestehende Raten und Unterhalt,
  • geplanter Umfang der Tätigkeit nach dem Bezug.

Eine befristete Leistung wird nicht automatisch wie dauerhaftes Erwerbseinkommen behandelt. Eine allgemeine Anrechnungsquote gibt es nicht.

Unterlagen für die besondere Situation

Neben der üblichen Kreditakte können hilfreich oder erforderlich sein:

  • Elterngeldbescheid,
  • Steuerbescheide und EÜR beziehungsweise Jahresabschlüsse,
  • aktuelle BWA oder Einnahmenübersicht,
  • Kontoauszüge,
  • Übersicht der Monate mit geplantem Leistungsbezug,
  • laufende Kundenverträge oder Auftragsbestand,
  • Betreuungs- und Rückkehrplan,
  • gemeinsame Haushaltsrechnung.

Stellen Sie einmalige Anschaffungen für das Kind und laufende Mehrkosten getrennt dar. Ein Kredit ist für dauerhafte monatliche Unterdeckung regelmäßig keine tragfähige Lösung.

Drei Phasen planen

Vor der Geburt

Prüfen Sie offene Forderungen, Steuervorauszahlungen, Vertretung, Versicherungen und laufende Software- oder Raumkosten. Bauen Sie einen Puffer auf und vermeiden Sie neue langfristige Kosten ohne Rückkehrplan.

Während des Bezugs

Planen Sie Elterngeld und tatsächliche Geschäftseinnahmen nach Zahlungszeitpunkt. Stimmen Sie Änderungen der Tätigkeit mit der Elterngeldstelle ab. Halten Sie betriebliche und private Zahlungen getrennt.

Rückkehr

Ein voller Umsatz entsteht nicht immer im ersten Monat. Legen Sie konservativ fest, wann bestehende Kunden wieder starten, welche Betreuung verfügbar ist und welche Akquisekosten entstehen.

Mitantragsteller: Einkommen und Haftung

Ein gemeinsamer Antrag kann die Einkommensbasis erweitern. Beide Personen sollten jedoch wissen:

  • Beide können für die vollständige Restschuld haften.
  • Eine spätere Trennung beendet den Kreditvertrag nicht automatisch.
  • Einkommen und Verpflichtungen beider Personen werden geprüft.
  • Die Rate muss auch bei einem unerwartet langsamen Wiedereinstieg tragbar sein.

Betriebliche Kreditlinie nur mit Rückführung

Eine Kontokorrentlinie kann zeitlich begrenzte betriebliche Zahlungen abdecken. Sie passt nicht, wenn die Linie während der gesamten Betreuungsphase wächst und kein realistischer Rückführungstermin besteht.

Notieren Sie vor Nutzung:

  • maximalen Bedarf,
  • Nutzungsdauer,
  • Zins und Gebühren,
  • erwarteten Zahlungseingang zur Rückführung,
  • Alternative bei verspäteter Rückkehr.

Alternativen vor einem neuen Kredit

  • Kunden um Abschläge oder angepasste Zahlungspläne bitten,
  • betriebliche Verträge pausieren oder reduzieren,
  • Steuervorauszahlungen bei veränderter Gewinnerwartung prüfen lassen,
  • private Rücklagen und geplante Anschaffungen neu priorisieren,
  • bestehende Kreditgeber frühzeitig nach vertraglichen Anpassungsmöglichkeiten fragen.

Eine Ratenpause ist nicht automatisch kostenlos und kann Laufzeit oder Gesamtbetrag erhöhen. Änderungen sollten schriftlich vereinbart werden.

Checkliste

  • Elterngeldbescheid und Bezugsmonate liegen vor.
  • Tätigkeit und erwartetes Einkommen wurden mit der Elterngeldstelle geklärt.
  • betriebliche Fixkosten sind während der Auszeit erfasst.
  • Haushaltsrechnung enthält neue Familienkosten.
  • Rückkehrplan basiert auf Betreuung und realen Aufträgen.
  • Rate passt auch zu einem langsameren Wiedereinstieg.
  • Mitantragsteller kennt die vollständige Haftung.

Fazit

Ein Kredit während des Elterngeldbezugs ist eine Einzelfallentscheidung. Belastbar wird der Antrag durch den Bescheid, aktuelle Geschäftszahlen und einen vorsichtigen Plan über Bezugs- und Rückkehrphase. Entscheidend ist nicht eine vermeintliche Mindesthöhe des Elterngelds, sondern der dauerhaft verfügbare Überschuss des Haushalts.

Sorgfältig eingeordnet

So wurde dieser Beitrag geprüft

Grundlage sind 4 ausgewählte Fachquellen, vorrangig von Behörden, Förderbanken und Verbraucherstellen. Kreditentscheidungen und Konditionen bleiben vom Anbieter, der Bonität und den eingereichten Unterlagen abhängig.

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Fachquellen

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Über den Autor

Tom Trögler – Gründer KreditFreiberufler.de

Tom Trögler

Gründer und Redakteur, KreditFreiberufler.de

B.Sc. Wirtschaftsinformatik

Tom Trögler hat Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) studiert und verantwortet die Inhalte auf KreditFreiberufler.de. Er bereitet Informationen aus offiziellen Quellen verständlich auf und kennzeichnet klar, wo Kreditentscheidungen vom jeweiligen Anbieter und vom Einzelfall abhängen.

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