Ratgeber

Einkommensteuerbescheid für den Kreditantrag richtig einordnen

Autor: Tom Trögler 4 Min. Lesezeit Veröffentlicht Geprüft

Bei Angestellten stützt sich die Einkommensprüfung häufig auf aktuelle Gehaltsabrechnungen. Bei Selbstständigen wird das Bild aus mehreren Unterlagen zusammengesetzt. Der Einkommensteuerbescheid ist dabei ein wichtiger amtlicher Nachweis für ein abgeschlossenes Steuerjahr.

Der jüngste Bescheid bildet das laufende Geschäftsjahr jedoch nicht ab. Deshalb verbinden Finanzierer vorhandene Bescheide häufig mit EÜR, BWA, Kontoentwicklung und aktuellen Verträgen.

Warum verlangen Banken den Einkommensteuerbescheid?

Der Einkommensteuerbescheid setzt die Steuer auf Grundlage der eingereichten und gegebenenfalls angepassten Besteuerungsgrundlagen fest. Er ist ein amtliches Dokument, ersetzt aber keine aktuelle Unternehmensauswertung.

Der Bescheid zeigt der Bank:

  • Das erzielte Einkommen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit
  • Die festgesetzte Einkommensteuer – woraus sich das verbleibende Nettoeinkommen ableiten lässt
  • Weitere Einkunftsarten – z. B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge, die das Gesamteinkommen erhöhen können
  • Die Einkommensentwicklung über mehrere Jahre (wenn mehrere Bescheide eingereicht werden)

Für Selbstständige ist der Steuerbescheid oft das einzige Dokument, das von einer dritten Partei (dem Finanzamt) bestätigt wurde. Das macht ihn so wertvoll für die Bank.

Welchen Bescheid wann – das Timing-Problem

Hier liegt die praktische Crux: Der Steuerbescheid für das vergangene Jahr kommt oft erst spät.

Abgabefrist, Bearbeitungsdauer und Zeitpunkt des Bescheids variieren. Arbeiten Sie deshalb mit den tatsächlich verfügbaren Bescheiden und kennzeichnen Sie klar, für welche Zeiträume noch keine Veranlagung vorliegt.

Die Lösung für diese Lücke:

Kombinieren Sie vorhandene Bescheide mit aktuellen Daten. Häufig gehören dazu:

  • verfügbare Einkommensteuerbescheide als historischer Nachweis
  • jüngste BWA, EÜR oder andere Auswertung für den aktuellen Zeitraum

Eine aktuelle BWA ergänzt den Steuerbescheid um den in der Buchhaltung erfassten Stand. Noch offene Buchungen, Abgrenzungen und die Aktualität der Daten müssen dabei erkennbar sein.

Was die Bank aus dem Steuerbescheid liest

Nicht alle Zeilen im Steuerbescheid sind für die Bank gleich relevant. Folgende Positionen werden typischerweise besonders genau analysiert:

Für Freiberufler (Anlage S):

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Zeile “Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit”)
  • Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Überblick

Für Gewerbetreibende (Anlage G):

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Gewerbesteuerbelastung (mindert das verfügbare Einkommen)

In jedem Bescheid:

  • Gesamtbetrag der Einkünfte (Summe aller Einkunftsarten)
  • Zu versteuerndes Einkommen (nach Freibeträgen und Sonderausgaben)
  • Festgesetzte Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag

Der Finanzierer leitet daraus nach eigener Methodik ein nachhaltig verfügbares Einkommen ab. Steuern, Versicherungen, private Lebenshaltung, betriebliche Verpflichtungen und bestehende Raten fließen in die Kapitaldienstrechnung ein.

Einkommensberechnung bei schwankendem Einkommen

Selbstständige haben selten gleichmäßige Einkommen. Deshalb werden Historie und aktueller Trend gemeinsam betrachtet:

Historie und aktueller Trend

Finanzierer können mehrere Jahre mitteln, schwächere Werte stärker gewichten oder einen nachhaltigen Unternehmerlohn ableiten. Die Methode ist nicht einheitlich. Stellen Sie deshalb Jahreswerte und aktuelle Monatszahlen nebeneinander bereit.

Was tun bei starken Schwankungen:

Bei stark gestiegenem Einkommen kann ein reiner Mehrjahresdurchschnitt den aktuellen Stand unterschätzen. Bei einem Rückgang kann der aktuelle Wert wichtiger sein als frühere Spitzen.

In diesem Fall hilft ein Erläuterungsschreiben, das die Entwicklung erklärt: neue Auftraggeber gewonnen, Tagessatz erhöht, neues Geschäftsfeld erschlossen. Ergänzt durch aktuelle BWA-Daten, die den Trend bestätigen, kann die Bank dem aktuellsten Jahr mehr Gewicht beimessen – aber das ist eine Einzelfallentscheidung des Kreditberaters.

Bei gesunkenem Einkommen: Erklärung ist wichtig. Wenn ein schlechteres Jahr einen nachvollziehbaren Grund hatte (Elternzeit, Krankheit, bewusste Investitionsphase), sollten Sie das aktiv kommunizieren. Unkommentierte Einbrüche wirken wie ein Warnsignal.

Was tun wenn der Steuerbescheid noch aussteht?

Sie haben den Steuerbescheid noch nicht, brauchen aber jetzt einen Kredit? Vier Alternativen:

1. Aktuelle BWA einreichen Die betriebswirtschaftliche Auswertung zeigt aktuelle Monatszahlen. Zusammen mit vorhandenen Bescheiden entsteht ein aktuelleres Bild; ob die Kombination genügt, entscheidet der Finanzierungspartner.

2. Steuererklärung statt Bescheid Wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits eingereicht haben, aber noch kein Bescheid vorliegt: Manche Banken akzeptieren die unterschriebene Steuererklärung als vorläufigen Nachweis. Nicht alle – aber es lohnt sich zu fragen.

3. Fintechs mit digitalem Kontoblick Einige digitale Finanzierungsanbieter nutzen mit Ihrer Einwilligung einen Kontoblick und analysieren Kontobewegungen automatisiert. Welche Unterlagen dadurch ergänzt oder ersetzt werden können, entscheidet der jeweilige Anbieter. Steuerbescheid und BWA sind deshalb nicht grundsätzlich entbehrlich.

4. Kredit mit Bürgen oder Sicherheiten Wenn die Unterlagen wirklich unvollständig sind: Ein Bürge (Partner, Eltern) oder eine Sachsicherheit (Immobilie, Fahrzeug) kann fehlende Einkommensnachweise teilweise kompensieren. Das ist nicht immer möglich, aber ein Weg in bestimmten Situationen.

Checkliste: Steuer-Unterlagen für den Kreditantrag

Bevor Sie die Bank oder einen Finanzierungsvermittler kontaktieren, bereiten Sie folgende Unterlagen vor:

  • Verfügbare Einkommensteuerbescheide vollständig
  • Jüngste BWA, EÜR oder andere aktuelle Auswertung
  • Verfügbare EÜR oder Jahresabschlüsse ergänzend zum Bescheid
  • Kontoauszüge nach Checkliste des Finanzierungspartners
  • Gewerbeanmeldung (Gewerbetreibende) oder Freiberuflerbescheinigung (vom Finanzamt)
  • Bei Freiberuflern: Qualifikationsnachweise oder Berufserlaubnis (z. B. Approbation, Zulassung)
  • Ggf. aktuelle Auftragsbestätigungen oder Verträge als Beleg für laufende Einnahmen

Mit diesen Unterlagen sind Sie für den Kreditantrag gut vorbereitet. Vollständige Unterlagen beim ersten Einreichen beschleunigen die Bearbeitung erheblich und hinterlassen einen professionellen Eindruck.

Praktischer Tipp: Unterlagen vorzeitig aufbereiten lassen

Die häufigste Ursache für verzögerte Kreditanträge bei Selbstständigen: fehlende oder unvollständige Unterlagen. Sprechen Sie Ihren Steuerberater frühzeitig an – idealerweise bevor Sie den Kredit beantragen.

Ein guter Steuerberater kann:

  • Die EÜR für die Bank verständlich aufbereiten
  • Ein Erläuterungsschreiben zu Besonderheiten verfassen
  • Die BWA aktuell halten und auf Anforderung schnell bereitstellen
  • Bei der Selbstauskunft helfen

Das kostet Zeit und gegebenenfalls Honorar, kann aber Rückfragen vermeiden und Widersprüche in den Unterlagen früh sichtbar machen.

Nächster Schritt: Prüfen Sie vor einer Vergleichsanfrage Anbieterabdeckung, benötigte Unterlagen und die verwendete Auskunftsanfrage.

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Über den Autor

Tom Trögler – Gründer KreditFreiberufler.de

Tom Trögler

Gründer und Redakteur, KreditFreiberufler.de

B.Sc. Wirtschaftsinformatik

Tom Trögler hat Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) studiert und verantwortet die Inhalte auf KreditFreiberufler.de. Er bereitet Informationen aus offiziellen Quellen verständlich auf und kennzeichnet klar, wo Kreditentscheidungen vom jeweiligen Anbieter und vom Einzelfall abhängen.

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